Der Start-up-Geschäftsführer legt sich gleich mit dem größten der Branche an ...
Hirt verrät exklusiv in BILD: „Wir prüfen die Fälle der Stromkunden. In 81,2 % der uns vorliegenden Fälle hat E.ON die Senkungen der hoheitlichen Preisbestandteile nicht weitergegeben.“
Dazu ist aber jeder Energieanbieter laut einem höchstrichterlichen BGH-Urteil (AZ. VIII ZR 225/07) verpflichtet.