AGB
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MIT WIDERRUFSRECHT UND KUNDEN-INFORMATIONEN – VENEKO GmbH
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeines
- Vertragsschluss zwischen der VENEKO und dem Kunden
- Vertragsgegenstand
- Laufzeit und Kündigung
- Vollmacht
- Vergütung / Preise / Preisänderung / Vertragsbeendigung bei Abonnementverträgen
- Zahlungsmittel, Fälligkeit, Verzug und Aufrechnung
- Vertragsgestaltung und Speicherung
- Mitwirkungs- und Unterlassungspflichten des Kunden
- Haftung und Schadenersatz
- Kundenservice
- Datenschutz
- Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Widerrufsrecht
- Muster-Widerrufsformular
- Schlussbestimmungen
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1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, gelten für alle zwischen dem Kunden und der VENEKO GmbH, Chausseestraße 131 A, 10115 Berlin, Tel: +49 (0)30 40 3642 44 0, Fax: +49 (0) 30 40 36 42 44 9, vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Hirt, Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), HRB 160414 B, nachfolgend "VENEKO" genannt, geschlossenen Verträge.
Das Angebot und die damit verbundenen Leistungen der VENEKO richten sich nur an Unternehmer (§ 14 BGB) und Verbraucher (§ 13 BGB) mit Sitz (Geschäftssitz oder Wohnsitz) in der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch. Die VENEKO bietet ihre Leistungen ausschließlich juristischen Personen an oder natürlichen Personen, die volljährig und vollständig geschäftsfähig sind.
In diesen AGB wird die Formulierung „Kunde“ für den/die Kunden/Kundin, d.h. den/die Vertragspartner/in verwendet. Die VENEKO und der Kunde werden gemeinsam als „Vertragsparteien“ bezeichnet.
Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn VENEKO stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn die VENEKO in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
2. Vertragsschluss zwischen der VENEKO und dem Kunden
Verträge mit dem Kunden kommen über die VENEKO-Website wie folgt zustande.
a) Die im Online-Shop der VENEKO enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens der VENEKO dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
b) Der Kunde hat im Onlineshop der VENEKO die Möglichkeit, Waren / Leistungen auszuwählen und in seinen Warenkorb zu legen. Nach Eingabe der für die Bestellung erforderlichen Informationen und Klicken des Buttons mit der Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kauf- oder Dienstvertrages ab.
c) Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der VENEKO bestätigt, die Bestellung erhalten zu haben. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes des Kunden dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.
c) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn VENEKO das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen ausdrücklich in Textform (Fax oder E-Mail) annimmt oder VENEKO die bestellte Leistung erbringt.
d) Kunden haben die Möglichkeit, die Bestellung und die von ihnen eingegebenen Daten vor Abgabe des Angebots zu überprüfen und anzupassen
3. Vertragsgegenstand
VENEKO unterstützt den Kunden als Unternehmer oder Verbraucher durch die Bereitstellung von Energiemarkt üblichen Informationen sowie die Verwaltung, Verhandlung und Optimierung und den Neuabschluss von Energieverträgen und durch Rechnungsprüfung im Auftrag und für den Kunden.
Die VENEKO ist selbst nicht Anbieter von Strom- oder Gaslieferungen. Sie ist auch nicht Vertreter oder Erfüllungsgehilfe eines Versorgungsdienstleisters und auch nicht Partei des Energielieferungsvertrages zwischen dem Energieversorgungsunternehmen und dem Kunden. Ein Energieversorgungsvertrag zur Belieferung des Kunden kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Energieversorgungsunternehmen zustande.
Im Einzelnen ergeben sich die Leistungen aus der der jeweiligen Produktbeschreibung auf den Angebotsseiten.
4. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt an dem Tag der Annahme durch VENEKO zu laufen.
Die Vertragslaufzeit und Kündigung richten sich danach, ob der Kunde Unternehmer oder Verbraucher ist.
a) Laufzeit Verträge mit Unternehmern:
Premiumverwaltung Verträge zwischen Unternehmern gemäß § 14 BGB und der VENEKO haben eine feste Laufzeit von drei (3) Jahren ab dem Vertragsschluss. Nach dem Ende dieser Laufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils automatisch um ein (1) weiteres Jahr, sofern es nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Vertragsjahres in Textform (z. B. postalisch, per Fax oder E-Mail) gekündigt wird.
b) Laufzeit Verträge mit Verbrauchern
Premiumverwaltung Verträge zwischen Verbrauchern gemäß § 13 BGB und der VENEKO haben eine feste Laufzeit von zwei (2) Jahren ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Nach dem Ende dieser Laufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit sofern es nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 1 Monat in Textform (z. B. postalisch, per Fax oder E-Mail) gekündigt wird.
c) Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht jeder Vertragspartei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
VENEKO ist berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde eine der folgenden schwerwiegenden Pflichtverletzungen begangen hat:
- Die Bevollmächtigungserklärung – auch nach Erinnerung mit angemessener Fristsetzung durch VENEKO- nicht an VENEKO zu übermitteln.
- Den Versorger bzw. Energielieferant für den jeweiligen Zähler eigenständig zu wechseln.
- In Schädigungsabsicht falsche Rechnungs-, Versorger-, Abrechnungs-, oder Zählerdaten an VENEKO zu übermitteln.
- Falsche Rechnungs-, Versorger-, Abrechnungs-, oder Zählerdaten an VENEKO zu übermitteln und diese nicht innerhalb einer von VENEKO gesetzten, angemessenen Frist, zu korrigieren.
Kündigungen können schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail) oder in elektronischer Form über die von der VENEKO auf ihrer Website vorgehaltene Kündigungsvorrichtung (Kündigungsbutton) erfolgen.
5. Vollmacht
(1) Damit VENEKO die geschuldeten vertragliche(n) Leistung(en) im Rahmen der „Premiumverwaltung“ erbringen kann, benötigt VENEKO eine Vollmacht des Kunden. VENEKO wird dem Kunden eine sie legitimierende Vollmacht zur Erteilung zukommen lassen. Der Kunde wird VENEKO die erforderliche Vollmacht erteilen.
6. Vergütung / Preise / Preisänderung / Vertragsbeendigung bei Abonnementverträgen
a) Die auf der VENEKO Website angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Das bei Vertragsschluss geltende Preisblatt (https://veneko.de/pages/preisliste-premium-verwaltung) wird Vertragsbestandteil.
b) Im Falle der Produkte „Premiumverwaltung“ gilt zusätzlich:
(1) Der Kunde zahlt an die VENEKO eine monatliche Vergütung, die sich nach der Anzahl der in den Vertrag einbezogene Energielieferstellen (Zähler)und dem jährlichen Energieverbrauch des Kunden bemisst. Die Einzelheiten zur Höhe der Vergütung sind auf der Website der VENEKO im Preisblatt (https://veneko.de/pages/preisliste-premium-verwaltung) angegeben. Der Energieverbrauch pro Jahr wird zunächst anhand der vom Kunden oder bisherigen Energieversorger übermittelten Verbrauchsunterlagen ermittelt.
(2) Sollte sich anhand der VENEKO übermittelten oder selbst herangezogenen Unterlagen herausstellen, dass der Stromverbrauch über oder unter den Stromverbrauchsgrenzen für die vom Kunden gewählten Tarife liegt, wird VENEKO den Kunden mit den jeweiligen Stromzählern in die zutreffenden Tarife einordnen. Die Differenz zu den hiernach einschlägigen Tarifen wird dem Kunden hiernach entweder gutgeschrieben oder belastet.
(3) Die erstmalige Abrechnung erfolgt nach Vertragsabschluss. Danach erfolgt die Abrechnung im vereinbarten Turnus (monatlich / jährlich), soweit nicht ausdrücklich in Text- oder Schriftform zwischen den Parteien etwas anders vereinbart wurde.
(4) Sofern nach Vertragsschluss die Leistungen im Rahmen der Premiumverwaltung um wesentliche zusätzliche Inhalte erweitert wird, ist die VENEKO berechtigt, die Vergütung entsprechend der Erweiterung zu erhöhen. Unerhebliche Erweiterungen bleiben außer Betracht. Die erhöhte Vergütung kann für den auf den Zeitpunkt der Erweiterung folgenden Verlängerungszeitraum verlangt werden (siehe Ziffer 5.). Sie wird in einem der turnusmäßigen Rechnung beigefügten Schreiben begründet. Der Kunde ist im Falle einer Erhöhung berechtigt, den Premiumverwaltungsvertrag zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit kündigen; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen (Sonderkündigungsrecht).
(4.1) VENEKO ist berechtigt, den Zahlungsturnus anzupassen bei auf das Jahr betrachtet gleichbleibender Vergütung. Eine Anpassung der Vergütung erfolgt gemäß Abs. 4.2. Der Kunde wird rechtzeitig und transparent über die geplante Änderung informiert. Die Gründe für die Änderung sowie deren Umfang werden dem Kunden transparent und nachvollziehbar mitgeteilt. Die Änderung wird erst wirksam, wenn der Kunde dieser zugestimmt hat. Stimmt er nicht zu, kommt es zu keiner Anpassung des Zahlungsturnus. In diesem Fall ist VENEKO berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
(4.2) VENEKO behält sich das Recht vor, die Vergütung für die Premiumverwaltung anzupassen, sofern sich die für die Erbringung der Leistungen anfallenden notwendigen Kosten insgesamt erhöhen oder verringern. Erhöhen sich die Kosten, kann VENEKO die Preise entsprechend anpassen; verringern sich die Kosten, kann VENEKO die Preise entsprechend senken. Der Kunde hat im Falle einer Preiserhöhung das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).
(4.3) Im Falle einer Änderung der Preise oder der Zahlungsweise gemäß den vorstehenden Absätzen wird der Kunde rechtzeitig vor Inkrafttreten der Änderung in Textform informiert. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Macht der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, werden die Anpassungen ab dem angekündigten Zeitpunkt berücksichtigt.
7. Zahlungsmittel, Fälligkeit, Verzug und Aufrechnung
(1) Die Zahlung erfolgt mittels Lastschrift oder Vorkasse mit Überweisung:
(a) Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Der Einzug der Lastschrift erfolgt, sobald die Leistungserbringung von der VENEKO veranlasst wird, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) der VENEKO an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.
(b) Bei Zahlung mittels Vorkasse per Banküberweisung, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
(2) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die VENEKO berechtigt, ihre Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich zurückzuhalten, sofern sie dem Kunden zuvor eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt und angekündigt hat, ihre Leistungen nach Ablauf der Nachfrist einzustellen. Die sonstigen gesetzlichen oder vertraglichen Rechte der VENEKO im Falle von Zahlungsverzug des Kunden bleiben unberührt.
(3) Der Kunde darf gegen Forderungen der VENEKO nur mit von der VENEKO anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8. Vertragsgestaltung und Speicherung Unterlagen
Die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der Website unter https://veneko.de/policies/terms-of-service abgerufen und ausgedruckt werden. Der Vertragstext dieser AGB wird nach Vertragsschluss nicht von VENEKO gespeichert. Etwas anderes gilt für die Abtretungserklärung.
9. Mitwirkungs- und Unterlassungspflichten des Kunden
Der Kunde wird VENEKO alle zur Erbringung der vom Kunden beauftragten VENEKO Produkte erforderlichen Daten, die die VENEKO bei ihm angefordert hat (Daten zum Energieverbrauch wie z.B. Rechnungs- und Vertragsdaten, Zählerdaten etc.) zutreffend mitteilen und erforderliche Dokumente zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass VENEKO diese Daten – im Rahmen der erteilten Vollmacht - auch direkt von den Energielieferanten und Netzbetreibern anfordert.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er über seine bei der VENEKO hinterlegten Kontaktdaten, insbesondere eine korrekte und funktionierende E-Mail-Adresse jederzeit für Benachrichtigungen und Mitteilungen der VENEKO erreichbar ist. Er wird die VENEKO über eine Änderung der von ihm hinterlegten Kontaktdaten unverzüglich informieren und im Falle eines Umzugs aussagekräftige Nachweise einreichen
Der Kunde wird es, während eines bestehenden Premiumverwaltungsvertrages unterlassen, eigenständig oder durch Dritte Verträge mit Energie-/Gasversorgern zu kündigen, abzuschließen oder zu ändern, die Lieferstellen betreffen, mit deren Verwaltung und Optimierung er die VENEKO beauftragt hat.
10. Haftung
Die VENEKO haftet für entstandene Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der VENEKO, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der VENEKO auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Kundenservice
Bei Fragen und Beschwerden nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns Montag - Freitag zwischen 08.00 Uhr und 16.00 Uhr unter Tel: +49 (0) 30 40 36 42 44 0, Fax: +49 (0 30 40 36 42 44 9, E-Mail: verwaltung@veneko.de.
12. Datenschutz
Nähere Hinweise zur Datenverarbeitung durch VENEKO entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung (https://veneko.de/policies/privacy-policy).
13. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die VENEKO behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und die Änderung dem Kunden zugemutet werden kann, d.h. ihn nicht unangemessen benachteiligt. Eine Änderung kann dem Kunden insbesondere nicht zugemutet werden, wenn sie wesentliche Vertragsbestandteile (insbesondere die geschuldeten Hauptleistungen) betrifft und sie daher Gegenstand eines Änderungsvertrages sein müsste.
Die VENEKO wird dem Kunden die Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der geänderten AGB, schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Wenn der Kunde der Änderung nicht bis zum Inkrafttreten der avisierten Änderung schriftlich oder per E-Mail widerspricht und die VENEKO den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat, werden die Änderungen wirksam.
14. Widerrufsrecht
Kunden die Verbraucher sind steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
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Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (VENEKO GmbH, Chausseestraße 131 A, 10115 Berlin, Tel: +49 (0)30 40 3642 44 0, Fax: +49 (0) 30 40 36 42 44 9, E-Mail: verwaltung@veneko.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
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15. Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: VENEKO GmbH, Chausseestraße 131 A, 10115 Berlin, Tel: +49 (0)30 40 3642 44 0, Fax: +49 (0) 30 40 36 42 44 9, E-Mail: verwaltung@veneko.de
Widerrufsformular
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
16. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
Auf die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der VENEKO findet unabhängig vom rechtlichen Grund ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen sowie unter Ausschluss des U.N.-Kaufrechts, Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Berlin.